A – Den Bundestag
Laut dem Vier-Mächte-Abkommen durften die Bewohner West-Berlins nicht über den Bundestag abstimmen und auch keine eigenen Abgeordneten ins Bundesparlament wählen. Stattdessen wählten die Mitglieder des West-Berliner Abgeordnetenhauses an den Tagen der Bundestagswahl diejenigen, die dann Berlin im Bundestag vertreten sollten. Dort hatten die Berliner Abgeordneten allerdings so gut wie kein Stimmrecht und durften z.B. nicht über Gesetze mit abstimmen.
Frage Antwort